Marko Mart­schew­ski

Rechts­an­walt
Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Die Lösung für Ihr Rechts­pro­blem – Kom­pe­tent. Enga­giert. Erfah­ren.

Seit rund 20 Jahren berate und ver­trete ich Man­dan­ten in zivil­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten. Als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht liegt ein beson­de­rer Schwer­punkt meiner Tätig­keit im Bank- und Dar­le­hens­recht, ein­schließ­lich Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen. Weitere Schwer­punkte bilden das Ver­brau­cher­recht, das Ener­gie­recht sowie erb­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen.

Darüber hinaus ver­trete ich Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler bei der Abwehr von Pro­vi­si­ons­rück­for­de­run­gen und der Durch­set­zung von Stor­no­re­ser­ve­gut­ha­ben – sowohl im Han­dels­ver­tre­ter­recht als auch im Arbeits­recht. Als zer­ti­fi­zier­ter Daten­schutz­be­auf­trag­ter verfüge ich zudem über beson­dere Kennt­nisse im Daten­schutz­recht, etwa bei unbe­rech­tig­ten SCHUFA-Ein­trä­gen.

Schil­dern Sie mir Ihr Rechts­pro­blem im Rahmen einer kos­ten­freien Erst­ein­schät­zung. Ich erläu­tere Ihnen, welche recht­li­chen Mög­lich­kei­ten bestehen, wie die Erfolgs­aus­sich­ten ein­zu­schät­zen sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Dabei steht – soweit sinn­voll – eine schnelle und wirt­schaft­li­che außer­ge­richt­li­che Lösung im Vor­der­grund.

Sind Sie rechts­schutz­ver­si­chert, über­nehme ich für Sie die Deckungs­an­frage bei Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung eben­falls kos­ten­frei. Lässt sich eine gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung nicht ver­mei­den, ver­trete ich Sie bun­des­weit vor allen Amts‑, Land- und Ober­lan­des­ge­rich­ten.

“Recht haben und Recht bekom­men sind oft zwei ver­schie­dene Dinge – ich sorge dafür, dass Ihre Rechte auch durch­ge­setzt werden.”

“Recht haben und Recht bekom­men sind oft zwei ver­schie­dene Dinge – ich sorge dafür, dass Ihre Rechte auch durch­ge­setzt werden.”

Kos­ten­freier Erst­kon­takt

Dar­le­hens­recht – Pri­vat­dar­le­hen, Kon­su­men­ten­kre­dite und Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen

Sie haben privat Geld ver­lie­hen und der Dar­le­hens­neh­mer zahlt nicht zurück? Oder besteht Streit darüber, wann und in welcher Höhe ein Pri­vat­dar­le­hen zurück­zu­zah­len ist? Gerade bei Dar­le­hen unter Freun­den, Bekann­ten, Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder Geschäfts­part­nern fehlen häufig klare schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen. Dann stellen sich ins­be­son­dere Fragen zur Kün­di­gung, Fäl­lig­keit, Ver­zin­sung und Durch­set­zung des Rück­zah­lungs­an­spruchs.

Auch bei Kon­su­men­ten­kre­di­ten und Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen können recht­li­che Pro­bleme ent­ste­hen – etwa bei der vor­zei­ti­gen Ablö­sung eines Dar­le­hens, einer Vor­fäl­lig­keits- oder Nicht­ab­nah­me­ent­schä­di­gung, der Kün­di­gung durch die Bank oder außer­ge­wöhn­lich hohen Dar­le­hens­zin­sen.

Als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht berate und ver­trete ich Sie bei Pri­vat­dar­le­hen ebenso wie bei Strei­tig­kei­ten aus Kon­su­men­ten­kre­di­ten und Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen. Eine erste Ein­schät­zung Ihres Falls erhal­ten Sie kos­ten­frei. Bestehen Erfolgs­aus­sich­ten, unter­stütze ich Sie bei der Durch­set­zung oder Abwehr Ihrer Ansprü­che.

Ver­brau­cher­ver­trags­recht

Sie haben als Ver­brau­cher Pro­bleme mit einem Vertrag – etwa beim Kauf, Leasing, bei einer Dienst­leis­tung, einem Werk­ver­trag oder einem sons­ti­gen Vertrag mit einem Unter­neh­men?

Typi­sche Streit­punkte sind man­gel­hafte Waren oder Leis­tun­gen, nicht ein­ge­hal­tene Zusagen, ver­wei­gerte Rück­zah­lun­gen, unbe­rech­tigte For­de­run­gen, Pro­bleme bei Kün­di­gung oder Wider­ruf sowie sons­tige Leis­tungs­stö­run­gen. Gerade im Ver­hält­nis zwi­schen Ver­brau­chern und Unter­neh­men bestehen zahl­rei­che gesetz­li­che Schutz­rechte, die häufig gute Ansatz­punkte bieten, um Ansprü­che durch­zu­set­zen oder unbe­rech­tigte For­de­run­gen abzu­weh­ren.

Ich prüfe Ihren Fall und erläu­tere Ihnen ver­ständ­lich und rea­lis­tisch, welche Rechte und Hand­lungs­mög­lich­kei­ten Sie haben. Eine erste Ein­schät­zung Ihres Falls erhal­ten Sie kos­ten­frei. Bestehen Erfolgs­aus­sich­ten, unter­stütze ich Sie bei der außer­ge­richt­li­chen und erfor­der­li­chen­falls auch gericht­li­chen Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che.

Abwehr von Pro­vi­si­ons­rück­for­de­run­gen und Durch­set­zung von Stor­no­re­ser­ve­gut­ha­ben

Sie sind als Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter aus einer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft aus­ge­schie­den, zu einem anderen Unter­neh­men gewech­selt oder künftig als Ver­si­che­rungs­mak­ler tätig – und werden noch Monate oder Jahre später mit erheb­li­chen Pro­vi­si­ons­rück­for­de­run­gen kon­fron­tiert?

Häufig werden angeb­lich unver­diente Pro­vi­sio­nen mit der Stor­no­re­serve ver­rech­net, Stor­no­re­ser­ve­gut­ha­ben nicht aus­ge­zahlt oder umfang­rei­che Rück­for­de­run­gen wegen nach­träg­lich stor­nier­ter Ver­si­che­rungs­ver­träge erhoben.

Solche For­de­run­gen sind jedoch kei­nes­wegs auto­ma­tisch berech­tigt. Die Rück­for­de­rung bereits aus­ge­zahl­ter Pro­vi­sio­nen ist nur unter bestimm­ten recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig. Ins­be­son­dere muss geprüft werden, aus welchem Grund der jewei­lige Ver­si­che­rungs­ver­trag beendet wurde, ob aus­rei­chende Maß­nah­men zur Erhal­tung des Ver­trags unter­nom­men wurden und ob die geltend gemach­ten Stor­nie­run­gen und Rück­for­de­rungs­be­träge über­haupt nach­voll­zieh­bar und ord­nungs­ge­mäß abge­rech­net sind.

Gerade bei umfang­rei­chen Stor­no­ab­rech­nun­gen können sich erheb­li­che Ansatz­punkte für eine voll­stän­dige oder teil­weise Abwehr der For­de­run­gen ergeben. Ich prüfe Pro­vi­si­ons­rück­for­de­run­gen und Stor­no­ab­rech­nun­gen, unter­stütze Sie bei der Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen und mache bestehende Ansprü­che auf Aus­zah­lung Ihrer Stor­no­re­serve geltend.

Unbe­rech­tigte SCHUFA-Ein­träge löschen lassen

Ein nega­ti­ver SCHUFA-Eintrag kann erheb­li­che Folgen haben: Kredite werden abge­lehnt oder nur zu schlech­te­ren Kon­di­tio­nen ange­bo­ten, Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen erschwert und auch Ver­träge etwa mit Mobil­funk- oder Ener­gie­an­bie­tern können schei­tern.

Beson­ders häufig ent­ste­hen Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Kre­di­ten und Dar­le­hen. Banken melden etwa Zah­lungs­stö­run­gen, gekün­digte Kredite oder offene For­de­run­gen an die SCHUFA. Nicht jede dieser Mel­dun­gen ist jedoch recht­mä­ßig. Feh­ler­hafte, unvoll­stän­dige oder unter Verstoß gegen die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen über­mit­telte Daten können berich­tigt oder gelöscht werden müssen.

Dabei ist häufig nicht nur die SCHUFA selbst, sondern gerade auch die Bank oder das Kre­dit­in­sti­tut in den Blick zu nehmen, das den Nega­tiv­ein­trag ver­an­lasst hat. Je nach Fall können Ansprü­che auf Berich­ti­gung, Löschung oder Wider­ruf einer Meldung bestehen.

Als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht und zer­ti­fi­zier­ter Daten­schutz­be­auf­trag­ter prüfe ich ins­be­son­dere SCHUFA-Ein­träge im Zusam­men­hang mit Kre­di­ten, Dar­le­hens­kün­di­gun­gen und Bank­for­de­run­gen und unter­stütze Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Rechte gegen­über Banken und Aus­kunfteien.

Eine erste Ein­schät­zung Ihres Falls erhal­ten Sie kos­ten­frei.

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Ihr Ansprech­part­ner für Ihr Rechts­pro­blem

Marko Mart­schew­ski ist Kanute mit Leib und Seele. Mit acht Jahren kam er zum Kanu­sport und war dann viele Jahre sehr erfolg­reich natio­nal und inter­na­tio­nal als Hoch­leis­tungs­sport­ler im Kanu-Sprint (Kajak) aktiv. Auch heute paddelt Marko Mart­schew­ski regel­mä­ßig – vor­zugs­weise im Surfski Kayak und im Out­rig­ger Canoe – und nimmt an natio­na­len Wett­kämp­fen teil.

Über mich

Marko Mart­schew­ski

Marko Mart­schew­ski stu­dierte Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Hum­boldt-Uni­ver­si­tät zu Berlin. Nach dem Ersten Juris­ti­schen Staats­examen 2003 und einem Stu­di­en­auf­ent­halt an der Uni­ver­sity of Mary­land in den USA absol­vierte er sein Rechts­re­fe­ren­da­riat beim Kam­mer­ge­richt Berlin. Zu seinen Sta­tio­nen gehör­ten unter anderem die Staats­an­walt­schaft Berlin, der Ber­li­ner Beauf­tragte für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit sowie der Wis­sen­schaft­li­che Dienst des Deut­schen Bun­des­ta­ges.

Nach dem Zweiten Juris­ti­schen Staats­examen, das er 2005 mit Prä­di­kat abschloss, begann er seine anwalt­li­che Tätig­keit bei der auf Ver­brau­cher­recht spe­zia­li­sier­ten Kanzlei Gansel Rechts­an­wälte in Berlin. Dort spe­zia­li­sierte er sich ins­be­son­dere auf das Ver­brau­cher­dar­le­hens- und Bank­recht. 2008 erwarb er die Qua­li­fi­ka­tion als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht, 2016 folgte die Zer­ti­fi­zie­rung als Daten­schutz­be­auf­trag­ter.

Während seiner mehr als 15-jäh­ri­gen Tätig­keit bei Gansel Rechts­an­wälte war Marko Mart­schew­ski zunächst als Rechts­an­walt und später als Geschäfts­füh­rer der Gansel Rechts­an­wälte Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH tätig.

2021 wech­selte er zur Kanzlei Baum Reiter & Col­legen, für die er die Ber­li­ner Nie­der­las­sung auf­baute und leitete. Seit 2023 ist Marko Mart­schew­ski als Syn­di­kus­rechts­an­walt bei einem Ber­li­ner Ener­gie­ver­sor­gungs- und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men tätig und leitet dort die Rechts­ab­tei­lung.

Daneben berät und ver­tritt er als selb­stän­di­ger Rechts­an­walt ins­be­son­dere Ver­brau­cher und Unter­neh­mer in seinen anwalt­li­chen Tätig­keits­schwer­punk­ten.

 

Marko Mart­schew­ski ist Kanute mit Leib und Seele. Mit acht Jahren kam er zum Kanu­sport und war dann viele Jahre sehr erfolg­reich natio­nal und inter­na­tio­nal als Hoch­leis­tungs­sport­ler im Kanu-Sprint (Kajak) aktiv. Auch heute paddelt Marko Mart­schew­ski regel­mä­ßig – vor­zugs­weise im Surfski Kayak und im Out­rig­ger Canoe – und nimmt an natio­na­len Wett­kämp­fen teil.

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