Mar­ko Mart­schew­ski

Rechts­an­walt
Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Die Lösung für Ihr Rechts­pro­blem – Kom­pe­tent. Enga­giert. Erfah­ren.

Seit rund 20 Jah­ren bera­te und ver­tre­te ich Man­dan­ten in zivil­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten. Als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht liegt ein beson­de­rer Schwer­punkt mei­ner Tätig­keit im Bank- und Dar­le­hens­recht, ein­schließ­lich Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen. Wei­te­re Schwer­punk­te bil­den das Ver­brau­cher­recht, das Ener­gie­recht sowie erb­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen.

Dar­über hin­aus ver­tre­te ich Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler bei der Abwehr von Pro­vi­si­ons­rück­for­de­run­gen und der Durch­set­zung von Stor­no­re­ser­ve­gut­ha­ben – sowohl im Han­dels­ver­tre­ter­recht als auch im Arbeits­recht. Als zer­ti­fi­zier­ter Daten­schutz­be­auf­trag­ter ver­fü­ge ich zudem über beson­de­re Kennt­nis­se im Daten­schutz­recht, etwa bei unbe­rech­tig­ten SCHUFA-Ein­trä­gen.

Schil­dern Sie mir Ihr Rechts­pro­blem im Rah­men einer kosten­frei­en Erst­ein­schät­zung. Ich erläu­te­re Ihnen, wel­che recht­li­chen Mög­lich­kei­ten bestehen, wie die Erfolgs­aus­sich­ten ein­zu­schät­zen sind und mit wel­chen Kosten Sie rech­nen müs­sen. Dabei steht – soweit sinn­voll – eine schnel­le und wirt­schaft­li­che außer­ge­richt­li­che Lösung im Vor­der­grund.

Sind Sie rechts­schutz­ver­si­chert, über­neh­me ich für Sie die Deckungs­an­fra­ge bei Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung eben­falls kosten­frei. Lässt sich eine gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung nicht ver­mei­den, ver­tre­te ich Sie bun­des­weit vor allen Amts‑, Land- und Ober­lan­des­ge­rich­ten.

“Recht haben und Recht bekom­men sind oft zwei ver­schie­de­ne Din­ge – ich sor­ge dafür, dass Ihre Rech­te auch durch­ge­setzt wer­den.”

“Recht haben und Recht bekom­men sind oft zwei ver­schie­de­ne Din­ge – ich sor­ge dafür, dass Ihre Rech­te auch durch­ge­setzt wer­den.”

Kosten­frei­er Erst­kon­takt

Dar­le­hens­recht – Pri­vat­dar­le­hen, Kon­su­men­ten­kre­di­te und Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen

Sie haben pri­vat Geld ver­lie­hen und der Dar­le­hens­neh­mer zahlt nicht zurück? Oder besteht Streit dar­über, wann und in wel­cher Höhe ein Pri­vat­dar­le­hen zurück­zu­zah­len ist? Gera­de bei Dar­le­hen unter Freun­den, Bekann­ten, Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder Geschäfts­part­nern feh­len häu­fig kla­re schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen. Dann stel­len sich ins­be­son­de­re Fra­gen zur Kün­di­gung, Fäl­lig­keit, Ver­zin­sung und Durch­set­zung des Rück­zah­lungs­an­spruchs.

Auch bei Kon­su­men­ten­kre­di­ten und Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen kön­nen recht­li­che Pro­ble­me ent­ste­hen – etwa bei der vor­zei­ti­gen Ablö­sung eines Dar­le­hens, einer Vor­fäl­lig­keits- oder Nicht­ab­nah­me­ent­schä­di­gung, der Kün­di­gung durch die Bank oder außer­ge­wöhn­lich hohen Dar­le­hens­zin­sen.

Als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht bera­te und ver­tre­te ich Sie bei Pri­vat­dar­le­hen eben­so wie bei Strei­tig­kei­ten aus Kon­su­men­ten­kre­di­ten und Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen. Eine erste Ein­schät­zung Ihres Falls erhal­ten Sie kosten­frei. Bestehen Erfolgs­aus­sich­ten, unter­stüt­ze ich Sie bei der Durch­set­zung oder Abwehr Ihrer Ansprü­che.

Abwehr von Pro­vi­si­ons­rück­for­de­run­gen und Durch­set­zung von Stor­no­re­ser­ve­gut­ha­ben

Sie sind als Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter aus einer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft aus­ge­schie­den, zu einem ande­ren Unter­neh­men gewech­selt oder künf­tig als Ver­si­che­rungs­mak­ler tätig – und wer­den noch Mona­te oder Jah­re spä­ter mit erheb­li­chen Pro­vi­si­ons­rück­for­de­run­gen kon­fron­tiert?

Häu­fig wer­den angeb­lich unver­dien­te Pro­vi­sio­nen mit der Stor­no­re­ser­ve ver­rech­net, Stor­no­re­ser­ve­gut­ha­ben nicht aus­ge­zahlt oder umfang­rei­che Rück­for­de­run­gen wegen nach­träg­lich stor­nier­ter Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge erho­ben.

Sol­che For­de­run­gen sind jedoch kei­nes­wegs auto­ma­tisch berech­tigt. Die Rück­for­de­rung bereits aus­ge­zahl­ter Pro­vi­sio­nen ist nur unter bestimm­ten recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig. Ins­be­son­de­re muss geprüft wer­den, aus wel­chem Grund der jewei­li­ge Ver­si­che­rungs­ver­trag been­det wur­de, ob aus­rei­chen­de Maß­nah­men zur Erhal­tung des Ver­trags unter­nom­men wur­den und ob die gel­tend gemach­ten Stor­nie­run­gen und Rück­for­de­rungs­be­trä­ge über­haupt nach­voll­zieh­bar und ord­nungs­ge­mäß abge­rech­net sind.

Gera­de bei umfang­rei­chen Stor­no­ab­rech­nun­gen kön­nen sich erheb­li­che Ansatz­punk­te für eine voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Abwehr der For­de­run­gen erge­ben. Ich prü­fe Pro­vi­si­ons­rück­for­de­run­gen und Stor­no­ab­rech­nun­gen, unter­stüt­ze Sie bei der Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen und mache bestehen­de Ansprü­che auf Aus­zah­lung Ihrer Stor­no­re­ser­ve gel­tend.

Ver­brau­cher­ver­trags­recht

Sie haben als Ver­brau­cher Pro­ble­me mit einem Ver­trag – etwa beim Kauf, Lea­sing, bei einer Dienst­lei­stung, einem Werk­ver­trag oder einem son­sti­gen Ver­trag mit einem Unter­neh­men?

Typi­sche Streit­punk­te sind man­gel­haf­te Waren oder Lei­stun­gen, nicht ein­ge­hal­te­ne Zusa­gen, ver­wei­ger­te Rück­zah­lun­gen, unbe­rech­tig­te For­de­run­gen, Pro­ble­me bei Kün­di­gung oder Wider­ruf sowie son­sti­ge Lei­stungs­stö­run­gen. Gera­de im Ver­hält­nis zwi­schen Ver­brau­chern und Unter­neh­men bestehen zahl­rei­che gesetz­li­che Schutz­rech­te, die häu­fig gute Ansatz­punk­te bie­ten, um Ansprü­che durch­zu­set­zen oder unbe­rech­tig­te For­de­run­gen abzu­weh­ren.

Ich prü­fe Ihren Fall und erläu­te­re Ihnen ver­ständ­lich und rea­li­stisch, wel­che Rech­te und Hand­lungs­mög­lich­kei­ten Sie haben. Eine erste Ein­schät­zung Ihres Falls erhal­ten Sie kosten­frei. Bestehen Erfolgs­aus­sich­ten, unter­stüt­ze ich Sie bei der außer­ge­richt­li­chen und erfor­der­li­chen­falls auch gericht­li­chen Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che.

Unbe­rech­tig­te SCHUFA-Ein­trä­ge löschen las­sen

Ein nega­ti­ver SCHUFA-Ein­trag kann erheb­li­che Fol­gen haben: Kre­di­te wer­den abge­lehnt oder nur zu schlech­te­ren Kon­di­tio­nen ange­bo­ten, Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen erschwert und auch Ver­trä­ge etwa mit Mobil­funk- oder Ener­gie­an­bie­tern kön­nen schei­tern.

Beson­ders häu­fig ent­ste­hen Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Kre­di­ten und Dar­le­hen. Ban­ken mel­den etwa Zah­lungs­stö­run­gen, gekün­dig­te Kre­di­te oder offe­ne For­de­run­gen an die SCHUFA. Nicht jede die­ser Mel­dun­gen ist jedoch recht­mä­ßig. Feh­ler­haf­te, unvoll­stän­di­ge oder unter Ver­stoß gegen die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen über­mit­tel­te Daten kön­nen berich­tigt oder gelöscht wer­den müs­sen.

Dabei ist häu­fig nicht nur die SCHUFA selbst, son­dern gera­de auch die Bank oder das Kre­dit­in­sti­tut in den Blick zu neh­men, das den Nega­tiv­ein­trag ver­an­lasst hat. Je nach Fall kön­nen Ansprü­che auf Berich­ti­gung, Löschung oder Wider­ruf einer Mel­dung bestehen.

Als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht und zer­ti­fi­zier­ter Daten­schutz­be­auf­trag­ter prü­fe ich ins­be­son­de­re SCHUFA-Ein­trä­ge im Zusam­men­hang mit Kre­di­ten, Dar­le­hens­kün­di­gun­gen und Bank­for­de­run­gen und unter­stüt­ze Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Rech­te gegen­über Ban­ken und Aus­kunf­tei­en.

Eine erste Ein­schät­zung Ihres Falls erhal­ten Sie kosten­frei.

Kosten­frei­er Erst­kon­takt

Ihr Ansprech­part­ner für Ihr Rechts­pro­blem

Mar­ko Mart­schew­ski ist Kanu­te mit Leib und See­le. Mit acht Jah­ren kam er zum Kanu­sport und war dann vie­le Jah­re sehr erfolg­reich natio­nal und inter­na­tio­nal als Hoch­lei­stungs­sport­ler im Kanu-Sprint (Kajak) aktiv. Auch heu­te pad­delt Mar­ko Mart­schew­ski regel­mä­ßig – vor­zugs­wei­se im Surf­ski Kayak und im Out­rig­ger Canoe – und nimmt an natio­na­len Wett­kämp­fen teil.

Über mich

Mar­ko Mart­schew­ski

Mar­ko Mart­schew­ski stu­dier­te Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Hum­boldt-Uni­ver­si­tät zu Ber­lin. Nach dem Ersten Juri­sti­schen Staats­examen 2003 und einem Stu­di­en­auf­ent­halt an der Uni­ver­si­ty of Mary­land in den USA absol­vier­te er sein Rechts­re­fe­ren­da­ri­at beim Kam­mer­ge­richt Ber­lin. Zu sei­nen Sta­tio­nen gehör­ten unter ande­rem die Staats­an­walt­schaft Ber­lin, der Ber­li­ner Beauf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit sowie der Wis­sen­schaft­li­che Dienst des Deut­schen Bun­des­ta­ges.

Nach dem Zwei­ten Juri­sti­schen Staats­examen, das er 2005 mit Prä­di­kat abschloss, begann er sei­ne anwalt­li­che Tätig­keit bei der auf Ver­brau­cher­recht spe­zia­li­sier­ten Kanz­lei Gan­sel Rechts­an­wäl­te in Ber­lin. Dort spe­zia­li­sier­te er sich ins­be­son­de­re auf das Ver­brau­cher­dar­le­hens- und Bank­recht. 2008 erwarb er die Qua­li­fi­ka­ti­on als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht, 2016 folg­te die Zer­ti­fi­zie­rung als Daten­schutz­be­auf­trag­ter.

Wäh­rend sei­ner mehr als 15-jäh­ri­gen Tätig­keit bei Gan­sel Rechts­an­wäl­te war Mar­ko Mart­schew­ski zunächst als Rechts­an­walt und spä­ter als Geschäfts­füh­rer der Gan­sel Rechts­an­wäl­te Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH tätig.

2021 wech­sel­te er zur Kanz­lei Baum Rei­ter & Col­legen, für die er die Ber­li­ner Nie­der­las­sung auf­bau­te und lei­te­te. Seit 2023 ist Mar­ko Mart­schew­ski als Syn­di­kus­rechts­an­walt bei einem Ber­li­ner Ener­gie­ver­sor­gungs- und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men tätig und lei­tet dort die Rechts­ab­tei­lung.

Dane­ben berät und ver­tritt er als selb­stän­di­ger Rechts­an­walt ins­be­son­de­re Ver­brau­cher und Unter­neh­mer in sei­nen anwalt­li­chen Tätig­keits­schwer­punk­ten.

 

Mar­ko Mart­schew­ski ist Kanu­te mit Leib und See­le. Mit acht Jah­ren kam er zum Kanu­sport und war dann vie­le Jah­re sehr erfolg­reich natio­nal und inter­na­tio­nal als Hoch­lei­stungs­sport­ler im Kanu-Sprint (Kajak) aktiv. Auch heu­te pad­delt Mar­ko Mart­schew­ski regel­mä­ßig – vor­zugs­wei­se im Surf­ski Kayak und im Out­rig­ger Canoe – und nimmt an natio­na­len Wett­kämp­fen teil.

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