Marko Martschewski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Die Lösung für Ihr Rechtsproblem – Kompetent. Engagiert. Erfahren.
Seit rund 20 Jahren berate und vertrete ich Mandanten in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Bank- und Darlehensrecht, einschließlich Immobilienfinanzierungen. Weitere Schwerpunkte bilden das Verbraucherrecht, das Energierecht sowie erbrechtliche Fragestellungen.
Darüber hinaus vertrete ich Versicherungsvermittler bei der Abwehr von Provisionsrückforderungen und der Durchsetzung von Stornoreserveguthaben – sowohl im Handelsvertreterrecht als auch im Arbeitsrecht. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter verfüge ich zudem über besondere Kenntnisse im Datenschutzrecht, etwa bei unberechtigten SCHUFA-Einträgen.
Schildern Sie mir Ihr Rechtsproblem im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung. Ich erläutere Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Dabei steht – soweit sinnvoll – eine schnelle und wirtschaftliche außergerichtliche Lösung im Vordergrund.
Sind Sie rechtsschutzversichert, übernehme ich für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ebenfalls kostenfrei. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertrete ich Sie bundesweit vor allen Amts‑, Land- und Oberlandesgerichten.
“Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Dinge – ich sorge dafür, dass Ihre Rechte auch durchgesetzt werden.”
“Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Dinge – ich sorge dafür, dass Ihre Rechte auch durchgesetzt werden.”
Kostenfreier Erstkontakt
Darlehensrecht – Privatdarlehen, Konsumentenkredite und Immobilienfinanzierungen
Sie haben privat Geld verliehen und der Darlehensnehmer zahlt nicht zurück? Oder besteht Streit darüber, wann und in welcher Höhe ein Privatdarlehen zurückzuzahlen ist? Gerade bei Darlehen unter Freunden, Bekannten, Familienangehörigen oder Geschäftspartnern fehlen häufig klare schriftliche Vereinbarungen. Dann stellen sich insbesondere Fragen zur Kündigung, Fälligkeit, Verzinsung und Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs.
Auch bei Konsumentenkrediten und Immobilienfinanzierungen können rechtliche Probleme entstehen – etwa bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens, einer Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung, der Kündigung durch die Bank oder außergewöhnlich hohen Darlehenszinsen.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich Sie bei Privatdarlehen ebenso wie bei Streitigkeiten aus Konsumentenkrediten und Immobilienfinanzierungen. Eine erste Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie kostenfrei. Bestehen Erfolgsaussichten, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr Ihrer Ansprüche.
Abwehr von Provisionsrückforderungen und Durchsetzung von Stornoreserveguthaben
Sie sind als Versicherungsvertreter aus einer Versicherungsgesellschaft ausgeschieden, zu einem anderen Unternehmen gewechselt oder künftig als Versicherungsmakler tätig – und werden noch Monate oder Jahre später mit erheblichen Provisionsrückforderungen konfrontiert?
Häufig werden angeblich unverdiente Provisionen mit der Stornoreserve verrechnet, Stornoreserveguthaben nicht ausgezahlt oder umfangreiche Rückforderungen wegen nachträglich stornierter Versicherungsverträge erhoben.
Solche Forderungen sind jedoch keineswegs automatisch berechtigt. Die Rückforderung bereits ausgezahlter Provisionen ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Insbesondere muss geprüft werden, aus welchem Grund der jeweilige Versicherungsvertrag beendet wurde, ob ausreichende Maßnahmen zur Erhaltung des Vertrags unternommen wurden und ob die geltend gemachten Stornierungen und Rückforderungsbeträge überhaupt nachvollziehbar und ordnungsgemäß abgerechnet sind.
Gerade bei umfangreichen Stornoabrechnungen können sich erhebliche Ansatzpunkte für eine vollständige oder teilweise Abwehr der Forderungen ergeben. Ich prüfe Provisionsrückforderungen und Stornoabrechnungen, unterstütze Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und mache bestehende Ansprüche auf Auszahlung Ihrer Stornoreserve geltend.
Verbrauchervertragsrecht
Sie haben als Verbraucher Probleme mit einem Vertrag – etwa beim Kauf, Leasing, bei einer Dienstleistung, einem Werkvertrag oder einem sonstigen Vertrag mit einem Unternehmen?
Typische Streitpunkte sind mangelhafte Waren oder Leistungen, nicht eingehaltene Zusagen, verweigerte Rückzahlungen, unberechtigte Forderungen, Probleme bei Kündigung oder Widerruf sowie sonstige Leistungsstörungen. Gerade im Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmen bestehen zahlreiche gesetzliche Schutzrechte, die häufig gute Ansatzpunkte bieten, um Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Ich prüfe Ihren Fall und erläutere Ihnen verständlich und realistisch, welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten Sie haben. Eine erste Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie kostenfrei. Bestehen Erfolgsaussichten, unterstütze ich Sie bei der außergerichtlichen und erforderlichenfalls auch gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Unberechtigte SCHUFA-Einträge löschen lassen
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann erhebliche Folgen haben: Kredite werden abgelehnt oder nur zu schlechteren Konditionen angeboten, Immobilienfinanzierungen erschwert und auch Verträge etwa mit Mobilfunk- oder Energieanbietern können scheitern.
Besonders häufig entstehen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Krediten und Darlehen. Banken melden etwa Zahlungsstörungen, gekündigte Kredite oder offene Forderungen an die SCHUFA. Nicht jede dieser Meldungen ist jedoch rechtmäßig. Fehlerhafte, unvollständige oder unter Verstoß gegen die gesetzlichen Voraussetzungen übermittelte Daten können berichtigt oder gelöscht werden müssen.
Dabei ist häufig nicht nur die SCHUFA selbst, sondern gerade auch die Bank oder das Kreditinstitut in den Blick zu nehmen, das den Negativeintrag veranlasst hat. Je nach Fall können Ansprüche auf Berichtigung, Löschung oder Widerruf einer Meldung bestehen.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter prüfe ich insbesondere SCHUFA-Einträge im Zusammenhang mit Krediten, Darlehenskündigungen und Bankforderungen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Banken und Auskunfteien.
Eine erste Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie kostenfrei.
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Ihr Ansprechpartner für Ihr Rechtsproblem
Marko Martschewski ist Kanute mit Leib und Seele. Mit acht Jahren kam er zum Kanusport und war dann viele Jahre sehr erfolgreich national und international als Hochleistungssportler im Kanu-Sprint (Kajak) aktiv. Auch heute paddelt Marko Martschewski regelmäßig – vorzugsweise im Surfski Kayak und im Outrigger Canoe – und nimmt an nationalen Wettkämpfen teil.
Über mich
Marko Martschewski
Marko Martschewski studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 2003 und einem Studienaufenthalt an der University of Maryland in den USA absolvierte er sein Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin. Zu seinen Stationen gehörten unter anderem die Staatsanwaltschaft Berlin, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.
Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen, das er 2005 mit Prädikat abschloss, begann er seine anwaltliche Tätigkeit bei der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei Gansel Rechtsanwälte in Berlin. Dort spezialisierte er sich insbesondere auf das Verbraucherdarlehens- und Bankrecht. 2008 erwarb er die Qualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, 2016 folgte die Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter.
Während seiner mehr als 15-jährigen Tätigkeit bei Gansel Rechtsanwälte war Marko Martschewski zunächst als Rechtsanwalt und später als Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig.
2021 wechselte er zur Kanzlei Baum Reiter & Collegen, für die er die Berliner Niederlassung aufbaute und leitete. Seit 2023 ist Marko Martschewski als Syndikusrechtsanwalt bei einem Berliner Energieversorgungs- und Telekommunikationsunternehmen tätig und leitet dort die Rechtsabteilung.
Daneben berät und vertritt er als selbständiger Rechtsanwalt insbesondere Verbraucher und Unternehmer in seinen anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkten.
Marko Martschewski ist Kanute mit Leib und Seele. Mit acht Jahren kam er zum Kanusport und war dann viele Jahre sehr erfolgreich national und international als Hochleistungssportler im Kanu-Sprint (Kajak) aktiv. Auch heute paddelt Marko Martschewski regelmäßig – vorzugsweise im Surfski Kayak und im Outrigger Canoe – und nimmt an nationalen Wettkämpfen teil.
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